Die Kanzlei

Patente / Marken / Designs

MAYR KOTSCH ist eine auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Patent- und Rechtsanwaltskanzlei, die als Spin-Off aus einer 1926 gegründeten IP-Kanzlei in München hervorgeht. MAYR KOTSCH ist eine Partnerschaft mbB. Unsere langjährige Erfahrung umfasst das gesamte Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes sowie angrenzender Bereiche, angefangen von der Anmeldung von Schutzrechten weltweit (Patente, Marken, Designs, etc.) bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten in komplexen Streitverfahren durch alle Instanzen bis zum BGH / EuGH und das Führen von Vergleichsverhandlungen sowie die Ausarbeitung von Lizenzverträgen.

Fachgebiete / Leistungen
Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre technischen Innovationen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.

Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung durch Recherchen zum Stand der Technik, arbeiten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus, führen mit Ihnen das Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren durch. Zur Schutzerlangung im Ausland greifen wir auf ein in Jahrzehnten geknüpftes weltweites Netzwerk aus erfahrenen, zuverlässigen Korrespondenzanwälten zurück.

Wir verteidigen Ihr erteiltes Patent bzw. eingetragenes Gebrauchsmuster gegen Angriffe Dritter in Einspruchs- Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Patentamt und demnächst auch vor den Gerichten für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung.

Die Durchsetzung Ihrer Schutzrechte betreiben wir für Sie im Team mit erfahrenen Rechtsanwälten vor den zuständigen Gerichten durch alle Instanzen. Außerdem begleiten wir Sie bei der Suche nach gütlichen, außergerichtlichen Einigungen und/oder arbeiten Lizenzverträge für Sie aus.

Ferner erstellen wir für Sie sogenannte Freedom-To-Operate Gutachten, um Ihr Risiko in Schutzrechte Dritter einzugreifen zu minimieren.

Marken- und Kennzeichenrecht

Marken und Geschäftsbezeichnungen machen Ihre Produkte und Dienstleistungen am Markt unverwechselbar. Sie steigern auch den Wert Ihres Unternehmens. Diese Alleinstellung zu erlangen und zu verteidigen ist von fundamentaler wirtschaftlicher Bedeutung.

Wir recherchieren für Sie die Verfügbarkeit gewünschter Kennzeichen und melden diese an, je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen als Deutsche Marke, EU-Marke, international registrierte Marke und/oder jeweils als nationale Marke in Ihren internationalen Märkten.

Ihr Markenportfolio betreuen wir auf Wunsch und überwachen das Auftreten mit Ihren Kennzeichen kollidierender Anmeldungen Dritter. Dabei unterstützt uns bei Bedarf unser über Jahrzehnte aufgebautes weltweites Netzwerk von erfahrenen, zuverlässigen Korrespondenzanwälten. Dieses erlaubt es uns, die Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte weltweit zu managen.

Ferner unterstützen wir Sie bei der Suche nach außergerichtlichen Einigungen bei Marken-Streitsachen und vor Gerichten bis hin zum EUGH sowie in WIPO-Dispute Verfahren für Domain Names. Last but not least unterstützen wir Sie auch hier durch unsere jahrzehnte-lange Erfahrung in Marken-Lizenzverträgen.

Designrecht

Gutes Design ist verkaufsfördernd und macht Ihren Marktauftritt unverwechselbar. Dies muss vor Nachahmung geschützt werden.

Schützenswerte Designs werden auf Antrag bei den Patentbehörden in aller Welt eingetragen. Schutzvoraussetzung sind lediglich Neuheit und Eigenart. Daher muss eine Anmeldung eines Designs unbedingt vor einer Markteinführung erfolgen.

Wir melden Ihr Design, ggf. mit Unterstützung unseres weltweiten, bewährten Netzwerks von erfahrenen, zuverlässigen Korrespondenzanwälten an und setzen Ihre Rechte gerichtlich, z.B. bis hin zum EUGH, und auch außergerichtlich durch. So wird die derzeit um sich greifende Produktpiraterie wirkungsvoll bekämpft.

Urheberrecht

Künstlerische, literarische, wissenschaftliche Werke und geistige Schöpfungen auf nicht-technischen Gebieten können urheberrechtlich geschützt sein, ohne dass es einer Registrierung bedarf.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Urheberrechte ggf. mit Unterstützung unseres über Jahrzehnte geknüpften weltweiten Netzwerks von erfahrenen Korrespondenzanwälten. Auch arbeiten wir Nutzungs- und Verwertungsverträge für Sie aus.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG schützt Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken der Konkurrenz.

Dazu gehören u.a. eine vermeidbare Herkunftstäuschung (sklavischer Nachbau) von Produkten, irreführende und/oder vergleichende Werbung, etc..

Wir entwerfen außergerichtliche Abmahnungen und vertreten Sie in Wettbewerbsklagen vor allen zuständigen Gerichten.

Arbeitnehmererfinderrecht

Die ganz überwiegende Mehrheit von Erfindungen wird von Erfindern, die sich in einem Arbeitnehmerverhältnis befinden, gemacht. In Deutschland regelt das detailliert ausgearbeitete Arbeitnehmererfindergesetz die Möglichkeit des Arbeitgebers eine Diensterfindung für sich in Anspruch zu nehmen und den Arbeitnehmererfinder angemessen zu vergüten.

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung einer angemessenen Erfindervergütung, der Ausarbeitung von Vergütungsvereinbarungen sowie bei Auseinandersetzungen vor der Schiedsstelle beim DPMA und vor Gericht.

Partner & Team
Karriere

Patentfachangestellte(n) m/w/d

Wir suchen überregional:

Eine(n) Patentfachangestellte(n) (m/w/d),  eine(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) (m/w/d) oder Paralegal (m/w/d),

da wir bei entsprechender Eignung 100% Homeoffice anbieten. Zur Stellenausschreibung

Referenzen

Zum Teil richtungsweisende Entscheidungen,
an denen Petra Kotsch und Dr. Claus-Michael Mayr beteiligt waren.:

 

EUG, Simca 08. 05. 2014 EuG. T – 327/12 GRUR Int. 2014, 1047

Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Wortmarke unter Ausnutzung der früheren Bekanntheit einer nicht mehr benutzten Marke.

EuGH, Thomson Life 06. 10. 2005 EuGH C- 120/04 GRUR 2005, 1042

Verwechslungsgefahr bei Hinzufügung von einer Unternehmensbezeichnung zu einer fremden Marke unter bestimmten Umständen bejaht.

BGH, Crimpwerkzeug 30. 08. 2010 B X ZR 193/03 Mitt. 2011, 24

Wiedereinsetzung

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!

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MAYR KOTSCH
Luise-Ullrich Strasse 14
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