Fachgebiete / Leistungen
Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre technischen Innovationen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind.

Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung durch Recherchen zum Stand der Technik, arbeiten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus, führen mit Ihnen das Erteilungs- bzw. Eintragungsverfahren durch. Zur Schutzerlangung im Ausland greifen wir auf ein in Jahrzehnten geknüpftes weltweites Netzwerk aus erfahrenen, zuverlässigen Korrespondenzanwälten zurück.

Wir verteidigen Ihr erteiltes Patent bzw. eingetragenes Gebrauchsmuster gegen Angriffe Dritter in Einspruchs- Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Europäischen Patentamt und demnächst auch vor den Gerichten für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung.

Die Durchsetzung Ihrer Schutzrechte betreiben wir für Sie im Team mit erfahrenen Rechtsanwälten vor den zuständigen Gerichten durch alle Instanzen. Außerdem begleiten wir Sie bei der Suche nach gütlichen, außergerichtlichen Einigungen und/oder arbeiten Lizenzverträge für Sie aus.

Ferner erstellen wir für Sie sogenannte Freedom-To-Operate Gutachten, um Ihr Risiko in Schutzrechte Dritter einzugreifen zu minimieren.

Marken- und Kennzeichenrecht

Marken und Geschäftsbezeichnungen machen Ihre Produkte und Dienstleistungen am Markt unverwechselbar. Sie steigern auch den Wert Ihres Unternehmens. Diese Alleinstellung zu erlangen und zu verteidigen ist von fundamentaler wirtschaftlicher Bedeutung.

Wir recherchieren für Sie die Verfügbarkeit gewünschter Kennzeichen und melden diese an, je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen als Deutsche Marke, EU-Marke, international registrierte Marke und/oder jeweils als nationale Marke in Ihren internationalen Märkten.

Ihr Markenportfolio betreuen wir auf Wunsch und überwachen das Auftreten mit Ihren Kennzeichen kollidierender Anmeldungen Dritter. Dabei unterstützt uns bei Bedarf unser über Jahrzehnte aufgebautes weltweites Netzwerk von erfahrenen, zuverlässigen Korrespondenzanwälten. Dieses erlaubt es uns, die Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte weltweit zu managen.

Ferner unterstützen wir Sie bei der Suche nach außergerichtlichen Einigungen bei Marken-Streitsachen und vor Gerichten bis hin zum EUGH sowie in WIPO-Dispute Verfahren für Domain Names. Last but not least unterstützen wir Sie auch hier durch unsere jahrzehnte-lange Erfahrung in Marken-Lizenzverträgen.

Designrecht

Gutes Design ist verkaufsfördernd und macht Ihren Marktauftritt unverwechselbar. Dies muss vor Nachahmung geschützt werden.

Schützenswerte Designs werden auf Antrag bei den Patentbehörden in aller Welt eingetragen. Schutzvoraussetzung sind lediglich Neuheit und Eigenart. Daher muss eine Anmeldung eines Designs unbedingt vor einer Markteinführung erfolgen.

Wir melden Ihr Design, ggf. mit Unterstützung unseres weltweiten, bewährten Netzwerks von erfahrenen, zuverlässigen Korrespondenzanwälten an und setzen Ihre Rechte gerichtlich, z.B. bis hin zum EUGH, und auch außergerichtlich durch. So wird die derzeit um sich greifende Produktpiraterie wirkungsvoll bekämpft.

Urheberrecht

Künstlerische, literarische, wissenschaftliche Werke und geistige Schöpfungen auf nicht-technischen Gebieten können urheberrechtlich geschützt sein, ohne dass es einer Registrierung bedarf.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Urheberrechte ggf. mit Unterstützung unseres über Jahrzehnte geknüpften weltweiten Netzwerks von erfahrenen Korrespondenzanwälten. Auch arbeiten wir Nutzungs- und Verwertungsverträge für Sie aus.

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG schützt Marktteilnehmer vor unlauteren Geschäftspraktiken der Konkurrenz.

Dazu gehören u.a. eine vermeidbare Herkunftstäuschung (sklavischer Nachbau) von Produkten, irreführende und/oder vergleichende Werbung, etc..

Wir entwerfen außergerichtliche Abmahnungen und vertreten Sie in Wettbewerbsklagen vor allen zuständigen Gerichten.

Arbeitnehmererfinderrecht

Die ganz überwiegende Mehrheit von Erfindungen wird von Erfindern, die sich in einem Arbeitnehmerverhältnis befinden, gemacht. In Deutschland regelt das detailliert ausgearbeitete Arbeitnehmererfindergesetz die Möglichkeit des Arbeitgebers eine Diensterfindung für sich in Anspruch zu nehmen und den Arbeitnehmererfinder angemessen zu vergüten.

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung einer angemessenen Erfindervergütung, der Ausarbeitung von Vergütungsvereinbarungen sowie bei Auseinandersetzungen vor der Schiedsstelle beim DPMA und vor Gericht.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!

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